Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln: die BfR-Werte im Überblick
Kurz gesagt
Für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es in der EU bis heute keine gesetzlichen Höchstmengen. In Deutschland gelten deshalb die Höchstmengenvorschläge des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) als wichtigster Maßstab. Sie gelten pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts, für Personen ab 15 Jahren, und sind Empfehlungen, keine Grenzwerte im Gesetz. Seit 2023 hat das BfR vier Werte überprüft und zwei davon gesenkt, am deutlichsten Vitamin B6: von 3,5 mg auf 0,9 mg pro Tag. Einheitliche EU-Höchstmengen sind in Arbeit, die Verabschiedung ist derzeit für das erste Quartal 2028 geplant. Bis dahin gilt: Wer in Deutschland verkauft, legt die Rezeptur am sichersten innerhalb der BfR-Werte an.
Sie entwickeln eine Rezeptur für den deutschen Markt?
Wir prüfen jede Dosierung gegen die BfR-Werte und die Vorgaben Ihrer Zielmärkte, bevor produziert wird, und liefern zu jeder Charge ein Analysenzertifikat. Nahrungsergänzungsmittel herstellen lassen ab 300 Stück.
Wie viel Vitamin D, Zink oder Magnesium darf in eine Tagesdosis? Dieser Beitrag fasst die Höchstmengenvorschläge des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in einer Tabelle zusammen, erklärt ihren rechtlichen Status und zeigt, was sie für Ihre Rezeptur bedeuten. Grundlage ist die tabellarische Übersicht des BfR in der Fassung vom November 2025. Stand dieses Beitrags: 7. Oktober 2026.
Gibt es gesetzliche Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel?
Nein, weder in der EU noch in Deutschland. Die Richtlinie 2002/46/EG sieht EU-weite Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe zwar seit 2002 vor, festgelegt wurden sie aber bis heute nicht.
In Deutschland füllt das BfR diese Lücke mit Höchstmengenvorschlägen. Sie sind die Empfehlung einer Bundesbehörde und kein Gesetz. Trotzdem führt an ihnen kaum ein Weg vorbei: Nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dürfen nicht sichere Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht werden, und dafür verantwortlich ist der Lebensmittelunternehmer, also Ihre Marke. Die BfR-Werte sind in Deutschland der wichtigste Maßstab dafür, ab welcher Dosis ein Produkt als bedenklich gilt.
Was genau sind die BfR-Höchstmengenvorschläge?
Es sind die Mengen eines Vitamins oder Mineralstoffs, die ein Nahrungsergänzungsmittel pro Tagesverzehrempfehlung höchstens enthalten sollte. Sie gelten für Personen ab 15 Jahren und Erwachsene, sofern nichts anderes angegeben ist.
Das BfR leitet sie aus der tolerierbaren Gesamtzufuhr (UL) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ab. Davon zieht es ab, was Menschen über die normale Ernährung bereits aufnehmen, und berücksichtigt, dass auch angereicherte Lebensmittel zur Zufuhr beitragen. Die ersten Vorschläge stammen aus dem Jahr 2004, die heutige Grundlage aus dem Jahr 2021. Seit 2023 passt das BfR einzelne Werte an neue Bewertungen der EFSA an.
Wie hoch sind die BfR-Höchstmengen? Die Tabelle
Die folgenden Werte gelten pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels, für Personen ab 15 Jahren. Die Spalte NRV zeigt, wie viel Prozent der Referenzmenge nach Anhang XIII der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der BfR-Wert entspricht. Diese Spalte haben wir berechnet, sie stammt nicht vom BfR.
Vitamine
| Nährstoff | BfR-Höchstmenge pro Tagesdosis | % NRV |
|---|---|---|
| Vitamin A | 0,2 mg (200 µg) 2021, in Überarbeitung. Alternative Option des BfR: kein Zusatz. In der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache. | 25 % |
| Beta-Carotin | 3,5 mg 2021, in Überarbeitung | – |
| Vitamin D | 20 µg 2023 bestätigt | 400 % |
| Vitamin E | 30 mg 2021, in Überarbeitung. Männer ab 55 Jahren sollen auf das Risiko einer unkontrollierten Einnahme hingewiesen werden. | 250 % |
| Vitamin K | K1: 80 µg, K2: 25 µg 2021. Hinweis für Personen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen. | 107 % / 33 % |
| Vitamin B1 | keine Höchstmenge 2021 | – |
| Vitamin B2 | keine Höchstmenge 2021 | – |
| Niacin | Nicotinamid 160 mg, Nicotinsäure 4 mg, Inositolhexanicotinat 4,4 mg 2021. Ab mehr als 16 mg Nicotinamid je Tagesdosis Hinweis, dass Schwangere verzichten sollten. | 1.000 % (Nicotinamid) |
| Pantothensäure | keine Höchstmenge 2021 | – |
| Vitamin B6 | 0,9 mg 2023 gesenkt, vorher 3,5 mg | 64 % |
| Folsäure | 200 µg; 400 µg für Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere im ersten Trimester 2024. Für andere Folatquellen wie Calcium-L-Methylfolat gelten die Umrechnungsfaktoren der EFSA. | 100 % |
| Biotin | keine Höchstmenge 2021. Hinweis, vor Labortests Arzt oder Labor über die Einnahme zu informieren. | – |
| Vitamin B12 | 25 µg 2021 | 1.000 % |
| Vitamin C | 250 mg 2021 | 313 % |
Mineralstoffe und Spurenelemente
| Nährstoff | BfR-Höchstmenge pro Tagesdosis | % NRV |
|---|---|---|
| Calcium | 500 mg 2021. Ab 250 mg je Tagesdosis Hinweis, auf weitere calciumhaltige Nahrungsergänzungsmittel zu verzichten. | 63 % |
| Magnesium | 250 mg 2021. Empfehlung, die Menge auf zwei oder mehr Portionen am Tag zu verteilen. | 67 % |
| Kalium | 500 mg 2021 | 25 % |
| Eisen | 6 mg 2021, in Überarbeitung. Hinweis, dass Männer, Frauen nach der Menopause und Schwangere Eisen nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen sollten. | 43 % |
| Zink | 6,5 mg 2021 | 65 % |
| Selen | 40 µg 2023 gesenkt, vorher 45 µg | 73 % |
| Jod | 100 µg; 150 µg für Schwangere und Stillende 2021 | 67 % |
| Kupfer | 1 mg 2021 | 100 % |
| Mangan | 0,5 mg 2021, in Überarbeitung | 25 % |
| Chrom | 60 µg 2021 | 150 % |
| Molybdän | 80 µg 2021 | 160 % |
| Bor | 0,5 mg 2021. Nicht für Kinder und Jugendliche. | – |
| Silizium | je nach Verbindung: Siliziumdioxid 350 mg, Kieselsäure (Silicagel) 100 mg, cholinstabilisierte Orthokieselsäure 10 mg, Monomethylsilantriol 10 mg 2021 | – |
| Fluorid | kein Zusatz in Überarbeitung | – |
| Natrium, Chlorid, Phosphor | kein Zusatz zu ernährungsphysiologischen Zwecken 2021 | – |
Quelle: BfR, Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln, tabellarische Übersicht, Fassung November 2025, sowie BfR-Stellungnahme Nr. 006/2024 vom 22. Februar 2024. Werte mit dem Vermerk „in Überarbeitung“ will das BfR anpassen, sobald die EFSA ihre Neubewertung abgeschlossen hat.
Was hat sich seit 2023 geändert?
Vier Werte hat das BfR seit 2023 nach neuen EFSA-Bewertungen überprüft, zwei davon gesenkt. Die größte Änderung betrifft Vitamin B6, dessen Höchstmenge von 3,5 mg auf 0,9 mg pro Tag sank.
| Nährstoff | Vorschlag 2021 | aktueller Vorschlag | Jahr |
|---|---|---|---|
| Vitamin B6 | 3,5 mg | 0,9 mg | 2023 |
| Selen | 45 µg | 40 µg | 2023 |
| Vitamin D | 20 µg | 20 µg, bestätigt | 2023 |
| Folsäure | 200 µg | 200 µg, bestätigt | 2024 |
Hintergrund für Vitamin B6 ist die neue tolerierbare Obergrenze der EFSA von 12 mg pro Tag für Erwachsene aus dem Jahr 2023. Für die Praxis heißt das: Ein klassischer B-Komplex mit 100 % NRV, also 1,4 mg Vitamin B6 pro Tag, liegt bereits über dem BfR-Vorschlag. Viele Rezepturen, die vor 2023 entwickelt wurden, enthalten deutlich mehr. Wer in Deutschland verkauft, sollte Produkte mit Vitamin B6 jetzt prüfen.
Noch in Überarbeitung sind Vitamin A, Beta-Carotin, Vitamin E, Eisen, Mangan und Fluorid. Rechnen Sie bei diesen Stoffen damit, dass sich die Werte in den nächsten Jahren ändern.
Darf ein Produkt über den BfR-Werten liegen?
Ausdrücklich verboten ist es nicht, denn die BfR-Werte sind kein Gesetz. Das Risiko trägt aber Ihre Marke: Liegt ein Produkt deutlich darüber, kann die Lebensmittelüberwachung es als nicht sicher beanstanden oder je nach Dosis und Aufmachung als Arzneimittel einstufen.
In der Praxis gibt es drei Wege:
- Innerhalb der BfR-Werte formulieren. Das ist der sichere Standard für den deutschen Markt.
- Höher dosieren, mit eigener Sicherheitsbewertung. Das bedeutet Aufwand für Gutachten und Dokumentation und bleibt ein Restrisiko.
- Varianten je Markt. Wer neben Deutschland in Länder mit höheren nationalen Werten verkauft, kann dort eine stärkere Rezeptur anbieten.
Die Anzeige beim BVL ändert daran nichts, denn das BVL prüft weder Rezeptur noch Dosierung.
Gelten die Werte pro Kapsel oder pro Tag?
Pro Tag, genauer pro Tagesverzehrempfehlung des Produkts. Empfehlen Sie zwei Kapseln täglich, zählt die Menge aus beiden Kapseln zusammen.
Drei Details entscheiden in der Rezeptur:
- Die elementare Menge zählt, nicht das Salz. 500 mg Magnesiumcitrat enthalten deutlich weniger als 500 mg Magnesium. Maßgeblich ist der Gehalt an Magnesium selbst, und genau dieser steht auch auf dem Etikett.
- Alle Quellen werden addiert. Stammt Zink aus zwei Verbindungen oder steckt Vitamin C zusätzlich in einem Fruchtextrakt, zählt die Summe.
- Die Überdosierung gehört dazu. Vitamine werden oft etwas höher dosiert, damit der deklarierte Gehalt bis zum Ende der Haltbarkeit erreicht wird. Der Leitfaden der EU-Kommission zu Toleranzen aus dem Jahr 2012 erlaubt bei Nahrungsergänzungsmitteln Abweichungen von minus 20 bis plus 50 Prozent bei Vitaminen und minus 20 bis plus 45 Prozent bei Mineralstoffen. Planen Sie die deklarierte Menge so, dass auch die tatsächlich enthaltene Menge nicht weit über dem BfR-Wert liegt.
Welche Hinweise empfiehlt das BfR zusätzlich?
Für einige Stoffe verbindet das BfR die Höchstmenge mit einem Hinweis für bestimmte Gruppen. Diese Hinweise sind keine Pflichtangaben nach der Nahrungsergänzungsmittelverordnung, wir empfehlen aber, sie auf das Etikett zu übernehmen.
- Magnesium: die Tagesmenge auf zwei oder mehr Portionen verteilen.
- Calcium: ab 250 mg je Tagesdosis auf weitere calciumhaltige Nahrungsergänzungsmittel verzichten.
- Eisen: Männer, Frauen nach der Menopause und Schwangere nur nach ärztlicher Rücksprache.
- Vitamin K: bei gerinnungshemmenden Medikamenten vor der Einnahme ärztlichen Rat einholen.
- Vitamin A: in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache.
- Biotin: vor Labortests Arzt oder Labor über die Einnahme informieren.
- Nicotinamid: ab mehr als 16 mg je Tagesdosis Hinweis, dass Schwangere verzichten sollten.
- Bor: nicht für Kinder und Jugendliche.
Welche Angaben auf dem Etikett Pflicht sind, zeigt unser Beitrag zu den Pflichtangaben auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels.
Wann kommen EU-weite Höchstmengen?
Frühestens 2028. Die EU-Kommission hat für das dritte Quartal 2026 eine öffentliche Konsultation zu einem überarbeiteten Entwurf angekündigt, die Verabschiedung ist derzeit für das erste Quartal 2028 geplant.
Geplant ist das Prinzip der Restmenge: Von der tolerierbaren Obergrenze der EFSA wird abgezogen, was Menschen mit hohem Verzehr über die normale Ernährung aufnehmen. Nur der Rest steht für Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel zur Verfügung. Das ist im Kern derselbe Ansatz, den das BfR verfolgt. Wer heute innerhalb der BfR-Werte formuliert, ist deshalb gut vorbereitet, auch wenn die EU-Zahlen am Ende abweichen können.
Was gilt in Österreich, der Schweiz und anderen EU-Ländern?
Jedes Land hat eigene Werte, und sie liegen teils weit auseinander. Bei Vitamin D etwa reicht die Spanne in Europa von 20 µg pro Tag in Deutschland und Österreich bis 100 µg in Irland.
- Österreich: behördliche Empfehlung aus dem Jahr 2016, kein Gesetz; die Werte im Vergleich zeigt unser Beitrag Nahrungsergänzungsmittel in Österreich verkaufen.
- Schweiz: verbindliche Höchstmengen in der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem). Eine deutsche Rezeptur ist dort nicht automatisch verkehrsfähig.
- Belgien: gesetzliche Höchstmengen per Königlichem Erlass aus dem Jahr 2021.
- Italien und Frankreich: Werte der zuständigen Behörden, an denen sich die dortige Produktmeldung orientiert.
Quelle für den Ländervergleich: Verbraucherzentrale NRW, Höchstmengen im europäischen Vergleich, Stand September 2025. Wer mehrere Märkte beliefert, legt die Rezeptur entweder auf den strengsten Zielmarkt aus oder plant Varianten je Land.
Wie prüfen Sie Ihre Rezeptur in fünf Schritten?
- Tagesdosis festlegen. Wie viele Kapseln, Softgels oder Portionen Pulver pro Tag?
- Elementare Mengen berechnen. Für jeden Nährstoff die Menge je Tagesdosis, aus allen Quellen zusammen.
- Mit der BfR-Tabelle abgleichen. Für jeden weiteren Zielmarkt zusätzlich mit den nationalen Werten.
- Hinweise übernehmen. Die Pflichtangaben nach § 4 NemV und die passenden BfR-Hinweise auf das Etikett setzen.
- Analysenzertifikat prüfen. Die erste Charge zeigt, ob die tatsächlichen Gehalte zur Deklaration passen.
Bei Vita prüfen wir jede Rezeptur gegen die Höchstmengen Ihrer Zielmärkte, bevor wir produzieren, und liefern zu jeder Charge ein Analysenzertifikat. White Label gibt es ab 300 Stück, Private Label ab 500 Stück, auch für kleine Mengen zum Testen. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an, Sie erhalten es innerhalb von 24 Stunden.
Über die Autorin
Maja Horvat leitet die Rezepturentwicklung bei Vita Supplements, mit über 15 Jahren Erfahrung in der EU-Nutraceutical-Entwicklung. Sie legt Dosierungen gegen die Höchstmengen der jeweiligen Zielmärkte aus und prüft Druckdaten vor jedem Druck gegen das EU-Register.
Häufige Fragen
Sind die BfR-Höchstmengen gesetzlich verbindlich? +
Nein. Die Höchstmengenvorschläge des BfR sind Empfehlungen einer Bundesbehörde, gesetzliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es weder in Deutschland noch in der EU. Sie gelten aber als wichtigster Maßstab für die Sicherheit eines Produkts, und für diese Sicherheit ist der Inverkehrbringer verantwortlich.
Darf ich ein Nahrungsergänzungsmittel über den BfR-Werten verkaufen? +
Ausdrücklich verboten ist es nicht, aber riskant. Die Lebensmittelüberwachung kann ein deutlich höher dosiertes Produkt als nicht sicher beanstanden oder als Arzneimittel einstufen. Wer darüber liegen will, braucht eine eigene, dokumentierte Sicherheitsbewertung.
Gelten die Höchstmengen pro Kapsel? +
Nein, pro Tagesverzehrempfehlung des Produkts. Bei zwei Kapseln täglich zählt die Summe aus beiden, und zwar als elementare Menge des Nährstoffs, nicht als Gewicht der Verbindung.
Wie hoch ist die Höchstmenge für Vitamin D? +
Das BfR empfiehlt höchstens 20 µg Vitamin D pro Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittels, das entspricht 800 IE und 400 % der Referenzmenge. Den Wert hat das BfR 2023 nach der neuen Bewertung der EFSA bestätigt.
Warum wurde die Höchstmenge für Vitamin B6 gesenkt? +
Die EFSA hat 2023 die tolerierbare Obergrenze für Erwachsene auf 12 mg pro Tag festgelegt. Daraus hat das BfR unter Berücksichtigung der Zufuhr aus Lebensmitteln einen neuen Vorschlag von 0,9 mg pro Tagesdosis abgeleitet, vorher waren es 3,5 mg.
Wann gibt es einheitliche EU-Höchstmengen? +
Frühestens 2028. Die EU-Kommission plant die Verabschiedung derzeit für das erste Quartal 2028, nach einer öffentlichen Konsultation zum überarbeiteten Entwurf.
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