Leistungen
Lebensmittelrecht und EU-Compliance für Nahrungsergänzungsmittel
Wer ein Nahrungsergänzungsmittel in der EU verkauft, muss ein klar umrissenes Regelwerk erfüllen, und Fehler können ein Produkt vom Markt holen. Vita, Lohnhersteller in Ljubljana, Slowenien, baut die Konformität in das Produkt ein, bevor es ausgeliefert wird. Wir formulieren gesundheitsbezogene Angaben nach dem EFSA-Register und der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO), im zugelassenen Wortlaut nach dem Muster „trägt zu ... bei“ und nie als Krankheitsaussagen. Wir prüfen Zutaten auf ihren Novel-Food-Status, bestätigen, dass Dosierungen innerhalb der zulässigen Höchstmengen liegen, und bauen Etiketten nach der LMIV (EU) Nr. 1169/2011 auf. Weil die Meldepflichten je Mitgliedstaat unterschiedlich sind, erklären wir Ihnen vor dem Start, was jeder Zielmarkt erwartet, für Deutschland etwa die Anzeige nach § 5 NemV beim BVL. Die Arbeit läuft parallel zu Rezeptur und Kennzeichnung, das Produkt ist also von Anfang an konform statt nachträglich korrigiert. Senden Sie Produkt und Zielländer, und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr) ein Angebot.
Zuletzt aktualisiert 10. Juli 2026
- Geprüft und dokumentiert Analysenzertifikat für jede Charge
- Hergestellt in der EU Ljubljana, Slowenien
- Kleine Mengen ab 100 Stück Erst testen, dann skalieren
- Angebot in 24 Stunden Eine echte Ansprechperson antwortet
So läuft es ab
- 1
Rezeptur und Zielmärkte prüfen
Wir sehen uns Ihre Zutaten, Dosierungen und die Länder an, in denen Sie verkaufen wollen, und ordnen jedem Markt die geltenden Regeln zu.
- 2
Zutaten und Höchstmengen prüfen
Jede Zutat wird auf ihren Novel-Food-Status geprüft, jede Dosierung gegen die zulässigen Höchstmengen in der EU bestätigt.
- 3
Angaben formulieren
Gesundheitsbezogene Angaben werden am EFSA-Register ausgerichtet und im zugelassenen Wortlaut formuliert, ohne Krankheitsaussagen. So hält das Etikett einer Prüfung stand.
- 4
Konforme Kennzeichnung aufbauen
Etiketten werden nach der LMIV aufgebaut, mit allen Pflichtangaben, Allergenen und Tabellen an der richtigen Stelle.
- 5
Durch die Meldepflicht führen
Wir erklären, was jeder Zielmarkt vor dem Inverkehrbringen erwartet, in Deutschland die Anzeige nach § 5 NemV beim BVL, damit Sie die Schritte kennen, bevor das Produkt in den Verkauf geht.
Das erhalten Sie
- EFSA-konforme Formulierung der Angaben für Ihre Produkte
- Novel-Food-Prüfung der Zutaten
- Höchstmengen-Bestätigung für jede Dosierung
- EU-konformer Etikettenaufbau mit allen Pflichtangaben
- Hinweise zur Meldepflicht je Zielmarkt, inklusive Anzeige beim BVL
- Konformität eingebaut vor dem Start, nicht nachträglich korrigiert
Was EU-Compliance konkret umfasst
Vier Dinge entscheiden, ob ein Nahrungsergänzungsmittel in der EU rechtmäßig in den Verkauf darf. Angaben müssen aus dem Register der zugelassenen Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben) stammen und jede Krankheitsaussage vermeiden. Zutaten müssen die Novel-Food-Regeln bestehen oder eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel haben. Dosierungen müssen die zulässigen Höchstmengen einhalten. Etiketten müssen die LMIV erfüllen. Grundlage für die Produktkategorie ist die Richtlinie 2002/46/EG. Dazu kommt in vielen Mitgliedstaaten eine eigene Meldepflicht vor dem Inverkehrbringen, in Deutschland die Anzeige nach § 5 NemV beim BVL.
- EFSA-Register: nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben, im zugelassenen Wortlaut (HCVO (EG) Nr. 1924/2006)
- Novel Food: Zutaten ohne nennenswerte Verwendung vor 1997 brauchen eine Zulassung
- Höchstmengen: Dosierungen bleiben innerhalb der zulässigen Grenzen
- Kennzeichnung: Pflichtangaben, Allergene und Tabellen nach LMIV (EU) Nr. 1169/2011
- Meldepflicht: Anforderungen unterscheiden sich je Mitgliedstaat, in Deutschland Anzeige nach § 5 NemV beim BVL
Von Anfang an konform statt nachträglich korrigiert
Ein nicht konformes Produkt nachträglich anzupassen ist teuer und langsam. Wir prüfen Angaben, Dosierungen und Zutaten während Rezeptur und Kennzeichnung, das Produkt stimmt also, bevor die erste Charge läuft. So bleibt ein Launch in Deutschland, Österreich und im gesamten Binnenmarkt sauber, ohne Abmahnrisiko durch unzulässige Werbeaussagen.
Häufige Fragen
Welche Health Claims darf ich in der EU verwenden? +
Nur die zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben aus dem EFSA-Register, im zugelassenen Wortlaut nach der HCVO. Wir formulieren Ihre Angaben entsprechend und vermeiden Krankheitsaussagen vollständig.
Was ist ein Novel Food und warum ist das wichtig? +
Ein Novel Food (neuartiges Lebensmittel) ist eine Zutat ohne nennenswerte Verzehrgeschichte in der EU vor 1997. Sie braucht vor dem Verkauf eine Zulassung, deshalb prüfen wir den Status jeder Zutat schon während der Rezepturentwicklung.
Muss ich mein Nahrungsergänzungsmittel beim BVL anmelden? +
Für den deutschen Markt gilt die Anzeige nach § 5 NemV beim BVL vor dem ersten Inverkehrbringen, eine Zulassung ist es nicht. Die Meldepflichten anderer Mitgliedstaaten unterscheiden sich, wir erklären Ihnen die Schritte für jeden Zielmarkt.
Wie halten Sie Dosierungen konform? +
Wir bestätigen, dass jede Dosierung innerhalb der zulässigen Höchstmengen liegt, geprüft während der Rezepturentwicklung, bevor eine Charge produziert wird.
Ihr Angebot innerhalb von 24 Stunden
Sagen Sie uns, was Sie herstellen möchten. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein kalkuliertes Angebot mit Mindestbestellmenge und Lieferzeit von einer echten Ansprechperson, unverbindlich.
Hergestellt in der EU · Ljubljana, Slowenien · Mindestbestellmenge ab 100 Stück